In wenigen Sekunden wertet der VOCHECKER die Angaben auf Deinen Verordnungen intelligent aus.
Der VOCHECKER zeigt Dir:
* Heilmittel-Richtlinie und Heilmittelkatalog in der jeweils gültigen Fassung
** Langfristiger Heilmittelbedarf nach § 32 Abs. 1a SGB V und Besonderer Verordnungsbedarf nach § 106 Abs. 2 Satz 4 SGB V

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